Zahntechnik Kubail - seit 35 Jahren
Implantate - Kronen/Brücken - Bleaching - Lückenschluss - Stellungskorrekturen - Amalgamersatz
Zahntechnik Kubail - seit 35 Jahren
Implantate - Kronen/Brücken - Bleaching - Lückenschluss - Stellungskorrekturen - Amalgamersatz
Wann bezahlt die Krankenversicherung?
Zahnersatz ist eine medizinische-technische Leistung, für die Krankenkassen einen Zuschuss gewähren. Dies gilt jedoch nur für medizinisch notwendige Versorgungen mit Zahnersatz und Zahnkronen.
Hierfür beträgt der Zuschuss 50 Prozent.
Dies gilt für das zahnärztliche Honorar sowie die Kosten des Dentallabors.
Wann erhöht sich dieser Zuschuss?
Der Zuschuss erhöht sich auf 60 Prozent, wenn Sie in den letzten 5 Jahren regelmäßig einen Zahnarzt aufgesucht haben, und er erhöht sich auf 65 Prozent, wenn Sie in den letzten 10 Jahren mindestens einmal jährlich auf dem Zahnarztstuhl saßen.
Sie sind privat krankenversichert?
Gewöhnlich ist dann der Zuschuss höher.
Um Ihren exakten Zuschuss zu klären, empfehlen wir Ihnen, vor Behandlungsbeginn mit Ihrem Zahnarzt und Ihrer Krankenkasse zu sprechen.